Aus LudolfsLexikon
Mit Gerichte sind nicht etwa Landes-, Bundes- oder Verwaltungsgerichte gemeint. Nein, ganz einfach Peters Gerichte, die er für sich und seine Brüder am heimischen Herd mit Hingabe zubereitet.
Mit Gerichte sind nicht etwa Landes-, Bundes- oder Verwaltungsgerichte gemeint. Nein, ganz einfach Peters Gerichte, die er für sich und seine Brüder am heimischen Herd mit Hingabe zubereitet.