Aus LudolfsLexikon
Eigentlich ist ein "Abschleppwagen" ein Fahrzeug, mit welchem Autos (oder Motorräder oder Kinderwagen oder Rollatoren usw.)aufgeladen und wegtransportiert werden können. Somit ist eigentlich der Ausdruck "Abschleppwagen" falsch. Das Fahrzeug müsste "Auflade- und Wegfahrwagen" heißen. Das "Abschleppfahrzeug" der Autoverwertung Ludolf ist mit einem Kran versehen und somit kein reiner Abschleppwagen, sondern mehr ein "Aufladekranwegfahrlastkraftwagen" und dieser in der Farbe rot. Für Uwe Ludolf hat ein Abschleppwagen mindestens 8 Zylinder und er kann damit geile Miezen "abschleppen". Auch eine Definition von Abschleppwagen...
Der herkömmlich eingesetzte Abschleppwagen (nennen wir ihn weiter so), hat hydraulische Abstützungen, welche beim Beladen ausgefahren werden sollten, um ein Umkippen des Abschleppfahrzeuges zu vermeiden. Auch gelbe Rundumkennleuchten sind Pflicht, zwecks Kenntlichmachung einer Gefahrenstelle, beim Aufladevorgang. Die auf dem Dach des Ludolfschen Aufladekranwegfahrlastkraftwagens montierten Signalhörner sind keine Pflicht. Wenn diese Dinge per Luftdruck betätigt werden, meint so mancher ein mittleres Kreuzfahrtschiff würde gerade eine Straße passieren.
Der LKW der Ludolfs wird vornehmlich von Uwe gefahren, wahrscheinlich hat keiner der anderen Brüder die Fahrerlaubnis der ehem. Klasse 2. Fahren kann das Ding eigentlich jeder, da es leichter zu fahren ist, als so mancher alte Pkw (ist halt nur ein bißchen breiter und höher, sonst nix).